13. - 14. Oktober 2023 LFI Oberösterreich – Seminarhaus auf der Gugl | Auf der Gugl 3 | 4021 Linz
zwecks DFP-Buchung die ÖÄK-Arztnummer unbedingt angeben!
Die Teilnehmerzahl beim GET TOGETHER ist beschränkt, daher bitten wir um rechtzeitige Anmeldung.
Teilnahmegebühren für die 33. Jahrestagung der Medizinischen Kontinenzgesellschaft Österreich (inkl. Pausenbewirtung und Mittagstisch) – [Zutreffendes bitte anklicken]
Mitglieder der MKÖ
80,- € Ärzte | Apotheker | Industrie 70,- € Assistenzarzt* 50,- € Pflegekräfte und Physiotherapeuten 50,- € Hebammen 25,- € Studierende*
Nichtmitglieder der MKÖ
110,- € Ärzte | Apotheker | Industrie 90,- € Assistenzarzt* 60,- € Pflegekräfte und Physiotherapeuten 60,- € Hebammen 25,- € Studierende*
*) Ermäßigte Preise können nur in Anspruch genommen werden, wenn ein entsprechender Nachweis vorliegt. Diesen bitten wir Sie bei der Tagung vor Ort bei der Anmeldung/Registrierung vorzuzeigen.
Empfohlen: Überweisung des Einzahlungsbetrages per Banküberweisung mit dem Vermerk „Jahrestagung MKÖ 2023“: Kontoverbindung: Medizinische Kontinenzgesellschaft Österreich Volksbank Wien AG | IBAN: AT15 4300 0410 8833 3020 | BIC: VBOEATWW Die Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Barzahlung am Tagungsort
Um längere Wartezeiten bei der Zahlung vor Ort zu vermeiden empfehlen wir, sich bis zum 9. Oktober 2023 online anzumelden und den Einzahlungsbetrag zu überweisen.
Eine Anmeldung zur Jahrestagung ist bis zum 09.10.2023 möglich. Danach können Sie sich nur noch vor Ort registrieren. Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform. Eine Rückzahlung eingezahlter Beträge ist nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Die Kosten für Umbuchungen betragen 15,00 €. Eine Bestätigung für Ihre Anmeldung wird Ihnen anschließend per E-Mail zugestellt. Ermäßigte Preise können nur in Anspruch genommen werden, wenn ein entsprechender Nachweis vorliegt. Der Teilnehmer erkennt mit dieser Anmeldung den Vorbehalt an, dass er/sie dem Veranstalter gegenüber keine Schadenersatzansprüche stellen kann, wenn die Durchführung der Veranstaltung durch unvorhergesehene politische, wirtschaftliche oder natürliche Gewalt erschwert oder verhindert wird sowie wenn Programmänderungen wegen Absage von Referenten usw. erfolgen müssen.
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